Wir sitzen viele Stunden am Computer oder in Meetings, leiden unter Termindruck oder unter Stress mit Kollegen*innen, sind gefordert, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Liste ist lang, und so wird der normale Arbeitsalltag für viele Arbeitnehmer*innen zum normalen Wahnsinn.
Mit einer regelmäßigen Yoga-Auszeit am Arbeitsplatz kann ein neues Bewusstsein für belastende Situationen geschaffen werden, so dass die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen dauerhaft gestärkt wird. Wir üben einfache Sequenzen, die die im Büroalltag vernachlässigte Muskulatur lockern und stärken sowie die Durchblutung des Körpers fördern. Mit gezielten Wahrnehmungs- und Entspannungsübungen lernen die Teilnehmer*innen, wie Stress im Alltag entsteht, wahrgenommen und reduziert werden kann.
Der Gesetzgeber und die Krankenversicherungen erkennen Hatha-Yoga als Maßnahme zur gesundheitlichen Vorbeugung und Gesundheitsverbesserung an. Daher werden Yoga-Klassen als Maßnahme der sogenannten betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Sinne der Regelungen des § 20a SGB V und des § 3 Nr. 34 EStG anerkannt und gefördert, wenn Sie im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V, in den nach einem vom GKV-Spitzenverband festgelegten Verfahren zertifiziert sind.
Alle Yoga-Klassen sind zertifiziert und erfüllen somit diese Vorraussetzungen.
Die Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter*in im Kalenderjahr steuerfrei.
Weitere Informationen gibt es hier: Bundesgesundheitsministerium
Wir sitzen viele Stunden am Computer oder in Meetings, leiden unter Termindruck oder unter Stress mit Kollegen*innen, sind gefordert, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Liste ist lang, und so wird der normale Arbeitsalltag für viele Arbeitnehmer*innen zum normalen Wahnsinn.
Mit einer regelmäßigen Yoga-Auszeit am Arbeitsplatz kann ein neues Bewusstsein für belastende Situationen geschaffen werden, so dass die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen dauerhaft gestärkt wird. Wir üben einfache Sequenzen, die die im Büroalltag vernachlässigte Muskulatur lockern und stärken sowie die Durchblutung des Körpers fördern. Mit gezielten Wahrnehmungs- und Entspannungsübungen lernen die Teilnehmer*innen, wie Stress im Alltag entsteht, wahrgenommen und reduziert werden kann.
Der Gesetzgeber und die Krankenversicherungen erkennen Hatha-Yoga als Maßnahme zur gesundheitlichen Vorbeugung und Gesundheitsverbesserung an. Daher werden Yoga-Klassen als Maßnahme der sogenannten betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Sinne der Regelungen des § 20a SGB V und des § 3 Nr. 34 EStG anerkannt und gefördert, wenn Sie im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V, in den nach einem vom GKV-Spitzenverband festgelegten Verfahren zertifiziert sind.
Alle Yoga-Klassen sind zertifiziert und erfüllen somit diese Vorraussetzungen.
Die Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter*in im Kalenderjahr steuerfrei.
Weitere Informationen gibt es hier: Bundesgesundheitsministerium
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